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180° in 180 Worten - Ausgabe 19

Heute: Der Bock als Gärtner

 
Mehr als 15% der NPD-Parteispitzen
arbeitet für den Verfassungsschutz.
Der Verfassungsschutz der Bundesländer der BRD ist genau betrachtet eine sehr paradoxe Einrichtung. Seine Aufgabe ist es, Individuen und Gruppen ausfindig zu machen und zu beobachten welche sich wider die „verfassungsmäßige Ordnung“ betätigen. Unfraglich gibt es solche Personen auch, doch sind Verfassungen originär Schutzeinrichtungen des Bürgers gegen den Staat, de facto gegen die Regierung.

Im Verlauf der Geschichte hat sich immer wieder bewahrheitet das Regierungen immer mehr Macht zu akkumulieren suchen und das gegen diese Entwicklungen Maßnahmen getroffen werden müssen. Faktisch ist die Regierung also der größte „Feind der verfassungsmäßigen Ordnung“. Nun ist der Verfassungsschutz als Einrichtung der Exekutive aber ein Teil besagter Regierung. Die Regierung als Wächter der Verfassungsordnung ist wie der Fuchs als Bewacher des Hühnerstalls.

„Aber irgendwie müssen wird die Verfassungsordnung doch schützen?“, könnte man fragen. Allein diese Frage offenbart wie weit die Zersetzung unserer Gesellschaftsordnung gediehen ist. Geschützt wird die Freiheit nicht durch wohlklingende Worte auf Papier oder Pergament, sondern durch eine Bevölkerung die sich ihrer Pflicht bewusst ist, der Regierung bei jeder Überschreitung ihrer Kompetenzen gepflegt in den Hintern zu treten.

Abschließend zu obigem Beitrag noch ein Kommentar von Gernot Hassknecht (der sich besagter Pflicht bewusst zu sein scheint):

Kommentare

  1. "sind Verfassungen originär Schutzeinrichtungen des Bürgers gegen den Staat" ... Genau an dieser Stelle liegt die Wurzel der Fehlerhaftigkeit dieses Kommentars.Die Verfassung ist vielmehr, als nur ein reines Abwehrmittel des Bürgers gegen den Staat. Sie definiert nicht lediglich individuelle Rechte, sondern definiert die Grundzüge unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung (inklusive der Grundrechte). Ist man nun zu dieser Feststellung gelangt, fehlt nun auch der These, dass "Regierung[en] [also] der größte Feind der verfassungsmäßigen Ordnung“ sind, die Begründung. Die freiheitlich demokratische Grundordnung wird keineswegs nur von der Regierung gefährdet. Zu beachten sei des weiteren, dass auch die Regierung ein Teil des vom Volke gewählten Parlamentes ist und nicht, wie es im Kommentar oben etwas anzuklingen scheint, tun und lassen kann, was sie will. Natürlich ist es nicht unproblematisch, dass der Verfassungsschutz dem Innenministerium und damit der Regierung -und somit einem potentiellen Gefährder der fdGO- unterstellt ist. Andererseits muss eben auch festgestellt werden, dass die fdGO sowohl von Individuen, als auch von juristischen Personen, Gerichten, der Opposition oder einer ausländischen Quelle gefährdet werden kann. Im Ergebnis kann alles und jeder die fdGO gefärden. Würde man also den im Kommentar vertetenen Gedanken weiterspinnen, dürfte niemandem die Wahrnehming des Verfassungsschutzes obliegen, da jeder die verfassungsmäßige Ordnung gefährden kann. Damit wäre unserer Verfassung aber keineswegs geholfen. Ganz im Gegenteil ist es genau richtig, dass diese Aufgabe der Regierung obliegt und nicht irgendeinem anderen Gremium, denn gerade der Fakt, dass diese Aufgabe von einem Organ wie der Regierung ausgeführt wird, gewährleistet zumindest in einem wenn auch geringem Maße (was letztlich in der Natur der Aufgabe an sich begründet ist), dass die Aufgabe des Verfassungsschutzes öffentlich/medial hinterfragt oder auch parlamentarisch diskutiert wird. Eine vergleichbare öffentliche Diskussion über das fehlerhafte Verhalten des Verfassungsschutzes, wie wir sie momentan haben, gäbe es nicht, wenn diese Aufgabe einem staats/regierungsfernen Gremium obliegen würde. Es gäbe im Ergebnis also noch weniger öffentlichen Diskurs über etwaiges Fehlverhalten und du hättest nie den obigen Kommentar geschrieben.

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  2. Ich schrieb "sind Verfassungen ORIGINÄR Schutzeinrichtungen des Bürgers gegen den Staat". D.h. ursprünglich. Das man der Meinung ist, die Verfassung eines Staates heute für die Definition weiterer Regeln nutzen zu müssen wird durch meine Formulierung nicht geleugnet. Tatsächlich ist dem der Fall. Doch warum definieren wir überhaupt eine Verfassung? Warum lassen wir nicht einfach den Stärksten den Thron erklimmen und despotisch regieren? Warum definieren wir Regeln für die Regierungsbildung, Parlamentswahlen, Gewaltenteilung, etc. ? Weil wir uns vor staatlicher Willkür schützen wollen. All diese Methoden dienen dem Wunsch sich als Volk vor der Gewalt der Herrschenden zu schützen.

    Das grundsätzlich jeder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden kann ist natürlich absolut richtig. Doch wer hat den besten Hebel um einen Systemumsturz zu bewerkstelligen? Sind es kleine Bürgerinitiativen, Terrorzellen, oder kriminelle Vereinigungen? Es sind natürlich diejenigen welche bereits die Macht inne haben. Sie haben es am einfachsten die Grenzen der Verfassung zu sprengen, denn ihnen untersteht bereits der gesamte staatliche Beamtenapparat.

    Ich bin nicht der Meinung das der Schutz der Verfassung IRGENDEINER Institution übertragen werden sollte. Gleichzeitig bin ich kein Gegner der Institution Verfassungsgericht. Auch wenn das BVerfG als zahmer Tiger das GG bestenfalls mit einem bösen Fingerzeig "schützt".
    Nein, einzig die öffentliche Meinung mit einem entsprechenden Gros an Empörung ist dazu in der Lage die freiheitliche Grundordnung zu schützen. Allerdings erfordert dies natürlich ein gebildetes, selbstbewusstes Volk das sich der eigenen Rechte ebenso bewusst ist wie den Gefahren für diese, die von den verschiedenen Konzepten der Oppositionellen ausgehen. Es braucht ein Volk das mit dem hinreichenden Gros an Skeptizismus jedes falsche Zucken der Regierung kommentiert. Erst wenn eine Regierung keine Bewegung mehr machen kann ohne das diese aus allen Blickwinkeln kommentiert wird, ist die Verfassung und damit die Freiheit sicher.

    Das jetzt intensiv über die Rolle des VerfSch diskutiert wird ist wichtig und richtig. Aber diese ganze Institution weiter in der Hand der Regierung zu zentralisieren, wie es ja aktuell diskutiert wird, ist nicht nur keine Lösung, sondern eine Verschlimmerung.

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  3. Und was wäre ein Besserungsvorschlag? Letztlich hältst du es für problematisch, dass der VerfSch in den Händen der Regierung ist. Gleichzeitig sagst du, dass es eines skeptischen, intelligenten Volkes bedarf, dass die Regierung auf Schritt und Tritt "kontrolliert". Mir wird an dieser Stelle nicht bewusst, was du forderst? Dass das Volk klüger wird? Die Regierung kann doch nichts dafür, dass das Volk nichts kritisch hinterfragt. Und diesem Volk willst du - wie auch immer das aussehen soll - den Verfassungsschutz übertragen? Versteh mich nicht falsch: Auch ich möchte mich nicht machtlos der staatlichen Willkür aussetzen. Aber auf der anderen Seite halte ich es auch für wichtig, dass man sich nicht nur über den status quo beschwert, sondern auch ALternativvorschläge macht, die sich nicht nur in romantischen Ideologien erschöpfen.
    Natürlich sollte das Volk in intelligenter, rationaler, vernünftiger Art und Weise auf den Erhalt der Verfassung achten. Aber wie sieht das dann in der Praxis aus? Darf sich jeder Bürger bewaffnen und auf Nazi-Jagd gehen dürfen, wenn eine Bedroung für unsere verfassungsmäßige Ordnung durch Terroranschläge besteht. Wer definiert, wann diese Gefahr gegeben ist? Wer bestimmt, welche Maßnahmen verhältnismäßig sind? Ich weiß, dass das etwas drastisch formuliert ist, aber ich denke du erkennst, was ich versuche zu sagen...
    Meines Erachtens, ist der Verfassungsschutz in der Hand der Regierung gut aufgehoben, wenn gleichzeitig das Bundesverfassungsgericht dazu beiträgt, dass wir eine weiterhin einigermaßen funktionierende Gewaltenteilung haben. Natürlich ist die AUfgabenerledigung sowohl der Regierung als auch des BVerfG im Einzelnen immer kritikwürdig, aber das ändert mE nichts an der Richtigkeit des Systems.

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    1. Nein, die Regierung kann nichts dafür das sich das Volk bescheissen lässt. Im Gegenteil, es ist der Regierung nur allzu recht. Aber zu einem Beschiss gehören immer zwei. Und solange die Menschen glauben, das es da doch einen Verfassungschutz, eine Nahrungsmittelkontrollbehörde, ein Sozialamt, eine Vollalimentation und Behütung von der Wiege bis zur Bahre gibt, solange werden die Menschen nicht anfangen freiwillig selbst zu denken und selbst Entscheidungen zu treffen, sondern diese Entscheidungen immer jenen überlassen von denen sie glauben das sie es besser wissen.

      Das tun sie aber nicht. Jeder ist der Experte seines eigenen Lebens. Und jeder trifft für sich die besten Entscheidungen.

      Müssen die Menschen klüger werden? Na aber klaro müssen sie das! Wie geht das? In dem man sie fordert! Viele Menschen haben das verloren was eigentlich zur Natur des Menschen gehört: die Neugierde. Die muss wieder geweckt werden, notfalls mit dem Sprung ins kalte Nass.

      Soll jeder auf Nazi-Jagd gehen können? Himmel nein! Aber wenn der Nazi vor dir steht und dich umboxen will darfst Du ihm (Ja,ja, nach wiederholten Warnungen) die Birne wegblasen. Ansonsten steht es Dir frei die Nazis nicht zu wählen und nicht zu unterstützen.

      Aber um ganz ehrlich zu sein: Die größte Gefahr der verfassungsmäßigen Ordnung ist immer die machthabende Regierung. Oder wie viele gegen die Verfassungsordnung verstoßenden Gesetze hat die NPD seit dem Bestand der BRD eingebracht und umgesetzt? Erheblich weniger als SPD, CDU, FDP, GRÜNE und LINKE. Das die NPD eine Gefahr für die Verfassung sei, wird massiv übertrieben. Sie sind eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von vielen Bürgern und dem muss auf polizeilichem Wege auch entsprechend vehement begegnet werden. Doch ist die NPD als Bedrohung für das GG unbedeutend im Vergleich zu einem ESM, oder dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren, dem Lissabonvertrag, Project INDECT, der Vorratsdatenspeicherung, etc., etc. Und die kamen, soweit ich weiß, nicht von der NPD.

      Schau doch mal nach was das Wort "Terror" bedeutet. Dann wird dir klar das die wirklichen Terroristen, also jene die mit Angst Politik betreiben, in Berlin und Brüssel sitzen.

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