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Abschied vom Zwang


Im Juni 2010 verkündete Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) er wolle im Rahmen einer Bundeswehrreform die Wehrpflicht vollständig abschaffen. Recht so!

Schon lange entbehrt die Wehrpflicht die für ihre Akzeptanz unentbehrliche Wehrgerechtigkeit. Zudem ist die ehemals neun-, jetzt sechsmonatige Grundwehrzeit nur grob in der Lage die körperlichen, und taktischen Grundlagen des Berufes Soldat zu vermitteln.

 

Wehrpflichtige, welche sich im Rahmen der verlängerten Dienstzeit zum Auslandseinsatz verpflichten, erhalten nicht nur die nötigen Kenntnisse örtlicher Bräuche und Sprache vermittelt, sondern durchlaufen eine mehrmonatige Erweiterung der Grundausbildung, die sie überhaupt erst gefechtsfähig macht.

Insbesondere in den hochtechnisch ausgerüsteten Teilen der Bundeswehr sind hochmotivierte und bestens ausgebildete Berufssoldaten vonnöten und keine Wehrpflichtigen, die den Dienst als Zwangspause zwischen Schule und Leben betrachten und deren tatsächliche militärische Eignung bestenfalls zweifelhaft ist.

 

Als Gegengewicht zum Berufsheer unter der Kontrolle des Bundes, könnten in den einzelnen Bundesländern freiwillige Milizen in Form einer Nationalgarde eingerichtet werden. Neben einer grundlegenden „grünen“ Ausbildung würden dort Aufgaben des Technischen Hilfswerkes und Katastrophenschutzes vereint werden. Abgesehen von der Wirkung als militärisches Gegenstück zum freiwilligen sozialen Jahr könnte hier auch der Jugendstrafvollzug statt mit gemeinnütziger Arbeit, mit Drill, Kasernierung und harter Arbeit aufwarten.

 

Die Wehrpflicht ist die höchste Steuer die der Staat von seinen Bürgern verlangt. Zwar ist die Art der Entrichtung in Form des Zivil- oder Militärdienstes freigestellt, doch lässt sich nicht leugnen, dass Beides unter Zwang geschieht. Abgesehen davon, dass diese Steuer im Extremfall auch das Leben kosten kann, sollte eine freiheitliche Republik, außer im Strafvollzug, niemals auf Zwang zurückgreifen müssen.

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