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180° in 180 Worten - Ausgabe 9

Heute: A Resolution is no Solution

Im Gegensatz zu Ausgabe 7 werde ich diesmal darauf eingehen ob der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überhaupt die Befugnisse hat einen Krieg für rechtmäßig oder unrechtmäßig zu erklären.

Nach Thomas von Aquin kennzeichnet sich ein rechtmäßiger Krieg durch: Legitimer Herrscher, rechter Grund, reine Absicht. In einer Demokratie ist der legitime Herrscher das Volk, das direkt oder durch gewählte Repräsentanten über einen Krieg entscheidet. In einer Republik ist der legitime Herrscher das Gesetz welches diktiert wann Krieg erklärt werden darf und wann nicht. Hinzu kommt als übergeordnetes Prinzip noch das Nicht-Aggressionsprinzip – der kategorische Imperativ.

Aber woher zieht die UN die Befugnis den Regierungen der Welt einen Krieg zu erlauben? Die Entscheider im Sicherheitsrat sind ausgewählte Mitglieder der Regierungen der Einzelstaaten – ungewählt und ohne jegliche Legitimation durch die Völker der Erde. Der Sicherheitsrat ist die perfekte Möglichkeit für die Regierungen der Welt um ihre Parlamente zu umgehen. Damit eine Resolution in einer demokratischen Republik nicht für jeden beliebigen Zweck missbraucht werden kann dem die Exekutive zustrebt, muss jeder Einsatz militärischer Gewalt durch den legitimen Herrscher abgesegnet werden, also das Volk und das Gesetz.

Kommentare

  1. Rechtfertigt der katgorische Imperativ nicht den Eingriff, wenn ein (wie auch immer legitimierter) Herrscher gegen sein eingenes Volk vorgeht? Im UN-Jargon heißt das "Responsibility to Protect". Meint im Prinzip: Es ist die Pflicht eines Staates seine Bürger vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Ist jedoch die politische Führung eines Staates dazu nicht fähig oder willens geht diese Verantwortlichkeit auf die internationale Staatengemeinschaft über.

    Das die UN und der UNSC ohne jegliche Legitimation sind ist schon sehr übertrieben. Obwohl es bestimmt auch bessere Lösungen gäbe. Aber die Regierungen der meisten Nationen sind ja demokratisch gewählt. Viele sogar direkt. Die Entscheidungen des US-Senats hältst du ja wahrscheinlich auch für legitim und die wurden die längste Zeit auch "nur" von den Parlamenten gewählt.

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  2. @ MW
    Die Internationale Staatengemeinschaft wurde aber vom unterdrückten Volk nicht um Hilfe gebeten. Die lybische Opposition hatte sicherlich auch so manchen Grund dafür, trotz auswegloser Lage, nicht den Westen um Hilfe zu bitten. Insbesondere die Amerikaner sind wie besessen vom Nationbuilding.

    Ich habe kein Problem mit einem Internationalen Forum in dem auf neutralem Boden Verträge zwischen den Nationen vorverhandelt werden. Aber die UN wird, wie die EU, zunehmend zu einem Werkzeug mit dem die nationalen Exekutiven mehr Macht in ihren Ländern an sich reißen als ihnen zusteht. Denn in den VN sind wie in der EU die nationalen Exekutiven quasi legislativer Macht ausgestattet.

    Der US-Senat ist und war legitim, zuerst als Interessenvertreter der Einzelstaaten, heute als zusätzliches Parlament. Die Amerikaner sind, trotz einzelner Staaten, aber ein Volk. Für legitime Entscheidungen braucht es die Volkssouveränität und für die braucht es ein Volk. Es gibt kein Europäisches Volk und ganz sicher kein "Weltvolk".
    Folglich können die Botschafter der Staatengemeinschaft bei der UNO auch kein beschlussfähiges Parlament bilden.

    Das Maximale was die VN sein können ist ein beratendes Gremium. Sie können Empfehlungen und Protestnoten aufsetzen. Sie können sogar als ausarbeitendes Forum für internationale Verträge dienen, aber eben keine Beschlüsse fassen. Dafür sind die nationalen Parlamente zuständig, denn einzig sie tragen die Legitimation der Volkssouveränität.

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  3. Das stimmt nicht ganz. Es gab lange und andauernde Rufe nach einer Flugverbotszone, gerade durch die "von Gaddafi unabhängige Vertretung" (Nationalrat), die von Frankreich schon als offizielle Vertretung Libyens anerkannnt.
    Und ja, es gibt bestimmt kein Weltvolk aber es gibt die Menscheit als Ganzes. Und ist es nicht deren Aufgabe die Schöpfung und die Menschenrechte zu schützen? (vgl. Locke) Dass die Legitimation der UN zu indirekt ist, ist ja offensichtlich. Aber nach heutiger Lage haben die Nationen die UN mit ihren jetzigen Rechten ausgestattet. Und da das ein internationaler Vertrag ist, wurde er ja dann wohl auch durch die Parlamente ratifiziert.

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  4. @MW
    Hrrrm.... Merkwürdig das die Rufe an mir vorbeigingen... Das ändert natürlich die Lage ein wenig. Nichtsdestotrotz ist eine Flugverbotszone ein kriegerischer Akt der den Segen eines nationalen Parlamentes benötigt.

    Es mag die Menschheit als ganzes geben, aber ich spreche vom Volk ja nicht als ethnische Gruppe wie ich von der menschlichen Spezies sprechen würde, sondern vom Volk als rechtliches Subjekt. Und als solches kann jedes Volk seinen Beitrag zum Erhalt der menschlichen Spezies liefern, aber wie und ob es das tut ist ihm freigestellt.

    Wenn wir uns für jeden Verstoß gegen die, auch von mir vertretenen, unveräusserlichen Menschenrechte in einen Krieg begeben würden... puh... Aber nein, zufällig entdecken wir die Menschenrechtsverstöße immer dort wo es geostrategische Interessen zu wahren gilt... aber das nur so nebenbei.

    Wie die UN per Vertrag ins Leben gerufen wurde erfordert, wie scheinbar auch bei dir, auch meinerseits weitergehende Recherche, doch ist ein solcher Vertrag immer nur eine begrenzte Ermächtigung, deren stete Erweiterung dann meist am Parlament vorbei abläuft. Der Anfangsvertrag wird damit zum Fuß in der Tür.

    Der mich bewegende Punkt ist schlicht das eine UN-Resolution keine ausreichende Legitimation bietet um einer Exekutive die Kriegsführung zu erlauben. Das Parlament ist in solchen Fragen der entscheidene Dreh- und Angelpunkt.

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  5. Du solltest dir in dem Zusammenhang mal die Schweiz angucken. Sie gründet sich nicht auf ein Volk, sondern in erster Linie auf einen gemeinsamen Willen zur Einheit. (Willensnation)

    Und dass man die Motive politischen Handelns oft in Zweifel ziehen kann/muss ist klar. Aber man sollte das von der frage der Rechtmäßigkeit trennen.

    Mit dem Fuß in der Tür hast du wahrscheinlich Recht, aber auch dem haben die Parlamente ja zugestimmt. Mögliche Erweiterungen von Kompetenzen geschieht ja auch nur auf Grund des ratifizierten Vertrags.
    (Da haben wir ja nochmal Glück gehabt, dass Änderungen an den EU-Verträgen (EUV; AEUV) jedes mal neu ratifiziert werden müssen.)

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  6. @ MW

    Die Schweiz gründet sich, wie wir, auf ein Staatsvolk. Die Schweizer bilden aus freiem Willen den Staat Schweiz als Mittel zur Realisierung einer gemeinsamen staatlichen Ordnung. Zu diesem Thema habe ich gerade einen längeren Essay in der Mache. (Mal schauen wann der fertig wird ;))

    Natürlich hast du Recht damit das Rechtmäßigkeit und Reinheit des Anliegens getrennt werden müssen. Von Aquin tut dieses ja auch. Allerdings wollte ich klar machen das es nicht realistisch ist das eine Nation, oder auch eine Koalition von Nationen, die internationalen Verletzungen der Menschenrechte bekämpfen können. Insbesondere können Sie dies nicht mit Waffengewalt, in dem sie also selbst Menschenrechte verletzen. Versteh mich dabei aber nicht falsch - ich bin kein Pazifist.

    In deinem Beitrag vom 21.März um 8:12 schreibst du : "Rechtfertigt der kategorische Imperativ nicht den Eingriff, wenn ein (wie auch immer legitimierter) Herrscher gegen sein eigenes Volk vorgeht?"
    und in deinem Vorletzten:
    "Und ist es nicht deren Aufgabe die Schöpfung und die Menschenrechte zu schützen? (vgl. Locke)"

    Insbesondere bei der Argumentation mit Locke wird klar wann das Volk Widerstand leisten darf und dafür auch um die Hilfe anderer Nationen bitten darf: Nach Locke ist ein Herrscher nur so lange legitim wie er den Staatszweck erfüllt, also den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum. Ein Herrscher, sei es ein Monarch, Diktator oder ein Organ einer demokratischen Republik delegitimiert sich mit dem Handeln gegen das Wohl seiner Bürger.

    Wie schreibt doch Jefferson so schön : "Daß zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind, welche ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten; daß sobald einige Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, es das Recht des Volks ist, sie zu verändern oder abzuschaffen, und eine neue Regierung einzusetzen, die auf solche Grundsätze gegründet, und deren Macht und Gewalt solchergestalt gebildet wird, als ihnen zur Erhaltung ihrer Sicherheit und Glückseligkeit am schicklichsten zu seyn dünket."

    Die Erweiterung von Internationalen Verträgen ohne die Zustimmung des Parlaments ist, meiner Meinung nach, Rechtsbruch. Wie ich ja bereits ausführte hat die UN kein beschlussfähiges Parlament. Erweiterungen des Ursprungsvertrages ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente können also nicht rechtskräftig sein. Wenn aber nun auf der Grundlage einer dieser Erweiterungen gehandelt wird, ist das Handeln ohne Rechtsgrundlage - ergo Willkür.

    Zudem: Stell dir mal vor die UN würde eine Resolution verabschieden welche einer Grundgesetzänderung gleichkommt, z.B. die Abschaffung der Meinungsfreiheit Eine solche Maßnahme MUSS im Verfassungsänderungsverfahren durch das Parlament und würde dann spätestens am BVerfG scheitern.

    Ps.: Übrigens danke für die schöne Diskussion. Nichts ist besser die eigenen Argumente zu prüfen als jemand der gut Kontra geben kann.

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  7. Die Schweiz ist streng genommen ein Staatenbund souveräner Nationen. (auch im Selbstverständnis) Man könnt sie fast mit der EU vergleichen. Von daher ist der Begriff des Staatsvolkes relativ schwer anwendbar.

    Und das mit der Willkür stimmt dann nicht, wenn die Parlamente zugestimmt haben, dass die betreffende Organisation den Vertrag selbstständig ändern kann. Also wären die Parlamente praktisch selber schuld.
    In wie weit das auf die betreffende Resolution 1674 betrifft hab' ich noch nicht herausgefunden.

    Und eine Verletzung des Grundgesetzes wäre ja dann noch was anders. Ein völkerrechtlicher Vertrag darf ja das Grundgesetz nicht brechen. Zumindest nicht nach geltendem Recht. Mal abgesehen, dass ich auch strikt dagegn wäre.

    P.S.: Sonst würde ich ja auch nicht immer wieder sreiben.

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  8. @MW

    Naja, es mag sein das die Schweiz als Staatenbund gegründet wurde, heute ist es mehr ein Bundesstaat, aber das ist gar nicht der Knackpunkt. Art. 37 (1) der Bundesverfassung definiert den Schweizer Bürger als Bürger eines Kantons oder einer Gemeinde. Da ich das Volk als rechtliches Volk und nicht als ethnisches Volk sehe( wie übrigens auch die herrschende Le(e/h)re) gibt es ein Schweizer Volk, das sich aus den Einzelvölkern zusammensetzt. Ähnlich habe ich es deswegen auch in meiner Verfassung geregelt (Art.4 VerfBRD)

    Wenn ein Parlament die Kompetenzkompetenz aufgibt die ihm durch das Volk verliehen wurde begeht es Hochverrat. Einzig das Volk kann durch Volksabstimmung die Kompetenzkompetenz an ein anderes Organ transferieren, z.B. das EU-"Parlament".

    Das BVG hat die Übertragung der Kompetenzkompetenz genau deswegen gekippt. Die Übertragung wäre die Selbstentmächtigung des Bundestages gewesen plus der Ermächtigung der Kommission als ungewählter legislativer Körper. Das BVG hatte im Urteil sogar erwähnt das die Maßnahmen des Lissabonvertrages zur Demokratisierung der EU weiterhin unzureichend sind um eine Legitimation als legislative Körperschaft zu rechtfertigen.

    Das Parlament wird durch das Volk ermächtigt, im Namen des Volkes, zum Wohle des Volkes, optimalerweise im Rahmen bestimmter Grenzen zu handeln. Der Bund ist was das angeht ja sehr umfassend ermächtigt.
    Aber nehmen wir mal an Du würdest mich bevollmächtigten in deinem Namen, zu deinem Wohle, in den von dir bestimmten Grenzen zu entscheiden und ich reiche diese Befugnisse an Jemanden weiter den du überhaupt nicht kennst, und das auch noch ohne dich zu fragen - Ich denke da wäre dir schon mal ziemlich mulmig. Wenn dieser Jemand dann aber auch noch die Grenzen der ursprünglichen Abmachung überschreitet, nicht nur ohne dich, sondern auch ohne mich zu fragen - Du wärst sicher ausser dir.

    Die Verfassung ist in der Hierachie der Gesetze des Landes der Null-Punkt. Das führt zu besonderen Voraussetzungen welche die Verfassung erfüllen muss, wie das es durch die direkte Willensäußerung des Volkes zustande kommen muss, aber abgesehen davon ist es ein Gesetz wie jedes andere auch. Ein Völkerrechtlicher Vertrag kann einzig als zusätzliche Rechtsquelle an der Verfassung "eingehängt" werden, es darf sich nicht über diese erheben. Genauso wenig darf er sich aber auch nicht über die anderen Gesetze erheben, sondern muss mit diesen in Einklang gebracht werden. Man beachte hier die Reihenfolge! Gesetze werden in der Hierarchie von unten nach oben harmonisiert. Ein völkerrechtlicher Vertrag muss ergo mit der Verfassung harmonisiert werden. Umgekehrt erhielte der Vertrag Verfassungsrang (vgl. Lissabonvertrag).

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