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Einigkeit & Recht & Freyheit

Warum die Freiheit ohne Rechtsstaat und Demokratie undenkbar ist
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!“ – Lange Zeit habe ich mich gefragt warum es gerade Einigkeit und Recht sind, welche neben der Freiheit im Deutschlandlied Erwähnung finden. Welche Einigkeit ist hier gemeint? Einigkeit im Sinne einer uniformen Meinungslandschaft inklusive der Unterminierung abweichender Meinungen, also im Sinne von Gleichförmigkeit? Einigkeit im Sinne von mehrheitlichen Entschlüssen? Einigkeit im Sinne von Gleichheit, also Gleichwertigkeit? Und warum steht die Einigkeit an erster Stelle und nicht die Freiheit oder das Recht? Und welches Recht eigentlich? Recht im Sinne von Gesetz oder von Gerechtigkeit?
Zwischenzeitlich war ich der Meinung die Hymne umdichten zu müssen in „Einigkeit und Recht durch Freiheit“ da ich die Realisierung von Recht und Einigkeit einzig in einem freiheitlichen Staat für erstrebenswert halte. Vor kurzem erst kam mir zu Bewusstsein das Einigkeit und Recht die Werkzeuge der Freiheit sind und bevor es einen freiheitlichen Staat geben kann, müssen diese Beiden zusammen eingesetzt werden.
Der Wille des Volkes kann einzig das sein worüber sich alle Individuen einig sind. Der Wille der Mehrheit des Volkes ist keine Einigkeit und der Wille der Mehrheit der parlamentarischen Vertreter ist sie schon gar nicht. Nun ist der Wille des Volkes ein recht abstrakter Begriff. Die Willensbekundungen vieler Menschen werden höchstwahrscheinlich recht heterogen und diffus ausfallen.
So weiß der Mensch meist sehr genau was er nicht will, während er sich über das was er will selten konkrete Gedanken macht. So will kein Mensch dass man sein Leben beendet. Wie er dieses Leben konkret leben will weiß er meist nicht. Kein Mensch will einem anderen Menschen gehören – eines anderen Menschen Untertan sein. Das er dann aber für alle seine Taten die volle Verantwortung übernehmen muss, ist ihm zumeist nicht bewusst, und wenn es ihm bewusst ist, dann ist es ihm meist gar nicht so recht. Kein Mensch möchte das ihm in seinem Leben Wege versperrt werden die Andere begehen. Genauso wenig möchte er aber dass Andere auf seine Kosten leben.
Gerade das was die Menschen nicht wollen ist sehr konkret. Es lässt sich bestimmen und formulieren. Es lässt sich eine Formel aufstellen mit all den Dingen die Menschen wollen und nicht wollen, und die Dinge, welche sich am Ende nicht gegenseitig aufheben, sind der Wille des Volkes, sind die Einigkeit. Die Schwierigkeit besteht also, wie schon Aristoteles sagte, in der Erkenntnis - Der Erkenntnis des kleinsten gemeinsamen Nenners. Die Einigkeit ist, nach Rousseau, der Gemeinwille, also das, dessen Notwendigkeit für ein funktionierendes Gemeinwesen sich alle Menschen mehr oder weniger bewusst sind. 
Das Recht ist der artikulierte Wille des Volkes. Es ist Ausdruck seiner Einigkeit und nur dann wenn das Recht genau diese widerspiegelt kann es gerecht sein. Die Übereinkunft eines Volkes, eine Ordnung in Recht zu prägen, welche dem Willen des Volkes entspringt nennt man Verfassung. Sie setzt die Prämissen für einen Staat und jeder später von der Mehrheit oder ihren Vertretern verabschiedete Rechtssatz hat sich ihr unterzuordnen. Jeder Mehrheitsentscheid muss sich am Willen des Volkes messen lassen. Dadurch soll verhindert werden dass sich der Wille der Mehrheit außerhalb des durch die Verfassung definierten Befugniskreises in Recht manifestiert. Die Verfassung ist, insbesondere im juristischen Sinne, das höchste Recht. Sie ist nicht nur der Wille der Mehrheit, sondern der Wille Aller und kann zum Ausdruck gebracht werden in Worten von solch zeitloser Anmut wie diesen:
„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, das sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freyheit und das Streben nach Glückseligkeit sind.“
Das „Wir“ ist das Volk das Einigkeit gefunden hat in dem Willen jedem Menschen ein Recht auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück anzuerkennen. Diese Worte aus der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten sind zum grundlegenden Fundament, nicht nur für einen Staat und seine Verfassung, sondern für die Idee der Menschenrechte an sich geworden.
Über Hundert Jahre später stürzt die Monarchie in Deutschland und aus den darauf folgenden Ereignissen gehen folgende Ideen für die Verfassung der Weimarer Republik hervor:
„Das deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.“
All diese genannten Prinzipien wie Recht auf Leben und Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden sind rein moralische Vorstellungen. Hier gibt es keine Nützlichkeitsberechnungen. Die diesen Prinzipien innewohnenden Wahrheiten sind seit der Zeit ihrer Erkenntnis für Jedermann evident geworden. Allerdings ist das Verständnis das jeder von diesen sehr umfassenden und weiten Begriffen hat, ein anderes. Sie in Recht umzusetzen gestaltet sich deshalb sehr schwierig. Ein Verfassungskonvent unternimmt den Versuch ein Schriftstück aufzusetzen das diese Begriffe definiert und Institutionen einrichtet, welche diese schützen oder befördern.
Die Freiheit, so wie ich sie in meinem Essay „Was ist Freiheit“ definiere, erfordert zwanghaft eine Regelung für das Zusammenleben der Menschen, also eine Verfassung. Die Menschen erreichen in einer selbst errichteten Gemeinschaft nur gleiche Freiheit für alle, wenn alle Menschen gleichermaßen etwas gehorchen müssen. Da ein anderer Mensch durch diese Prämisse als Ziel dieses Gehorsams ausgeschlossen wird, kann es sich nur um ein Prinzip handeln, dem sich alle Menschen der Gemeinschaft gleichermaßen verpflichten. In der freiheitlichen demokratischen Republik, ist es nicht das Volk das herrscht, sondern das Recht, namentlich die Verfassung und alle ihr untergeordneten Normen. Demokratisch ist diese Republik weil das Gesetz dem Willen des Volkes entspringt, doch dieser kann die Ausführung eines Gesetzes nicht beliebig aussetzen oder durchführen. Die freiheitliche Republik übt sich in Unparteilichkeit. Sie wendet alle Gesetze gleichermaßen auf alle ihre Bürger an, ohne eine Ausnahme zuzulassen. Gnade ist der Republik unbekannt, Milde mitnichten. Denn so wie sich das Recht der Republik an den hohen Idealen der oben genannten Prinzipien ausrichtet, so gestaltet sich auch ihr Handeln. Ein Abweichen von den Normen allerdings, zum Vorteil der Schwachen und Bedürftigen, ist in der Republik ebenso verwerflich, wie ein Abweichen zum Vorteil der Starken und Reichen. Ein Bürger der Republik der das Gesetz bricht, begeht nicht einfach ein Verbrechen an seinem Mitmenschen, er erhebt sich über das Gesetz, den Herrscher der Republik, und sucht damit die Freiheit seiner Mitbürger zu beenden. Der Gehorsam der Bürger gegenüber dem Gesetz ist in der Republik von ebenso großer Bedeutung wie die Pflege des Gesetzes durch die Institutionen der Republik. Vielmehr noch sind beide untrennbar miteinander verquickt. Wenn die Organe der Republik deren Gesetzen nicht länger zur Wirkung verhelfen, erlischt die Begeisterung der Bürger für die Republik. Korruption und Verbrechen gedeihen bis sie die Grundpfeiler des Gemeinwesens selbst angreifen. Einzig wenn die Bürger der Republik diese wirklich als die „Res Publica“ die Sache des Volkes ansehen und entsprechend handeln, hat eine Republik und damit die Freiheit bestand.
Die Freiheit besteht dann dort wo der Staat sich die Grenzen der Einigkeit und des Rechtes auferlegt. Der Staat handelt nur dort wo der Volkswille, also der kleinste gemeinsame Nenner aller Einzelwillen, es zulässt und wo es im Rahmen des kodifizierten Rechtes legal ist. Beides ist vonnöten, denn wenn der Staat ohne Gesetz einfach aufgrund des Volkswillens handelt, handelt er ebenso willkürlich wie auf Grundlage von Recht, das ohne den Willen des Volkes beschlossen wurde.
Aus diesem Grunde ist „Einigkeit und Recht und Freiheit“ nicht nur eine legitime Forderung für das deutsche Vaterland sondern für jedes Volk das in Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden leben will.

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