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Projekt: Verfassungskonvent

In einem plötzlichen Geistesblitz hatte ich die Idee einfach mal eine Verfassung für die Bundesrepublik zu erarbeiten. Gerne lade ich alle ein die einen Beitrag dazu leisten wollen oder einfach nur ihre Meinung dazu ablassen wollen.

Soweit also jetzt den Teil I meiner Verfassung der Bundesrepublik Deutschland:

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Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

Präambel

Wir, das Deutsche Volk, verschieden geworden in den Jahrhunderten der Teilung, aber stark geworden in den Jahrzehnten der Einigkeit, stolz durch die Größe unserer Taten, aber bescheiden und demütig durch die unserer Fehler, erkennen als universelle Wahrheiten, dass alle Menschen mit dem gleichen unveräußerlichen Recht des uneingeschränkten Eigentums an ihrer Person begabt wurden, dass somit jeder Mensch frei ist mit seinem Leben zu verfahren wie es ihm dünkt, dass alles was er mit seiner Hände Arbeit schafft sein Eigentum sein soll und dass jede Gewalt gegen einen Menschen und sein Eigentum, Raub an dessen Eigentum und somit unrecht ist. Wir, das Deutsche Volk, geben uns diese Verfassung um einen Staat zu gründen dessen Wesen auf dem festen Fundament dieser Wahrheiten gründet, um diese für uns und unsere Nachkommen zu bewahren.

Teil I [Der Bund]

Art. 1 [Schaffung des Bundes]

(1)Die souveränen Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern und Baden-Württemberg sowie die freien Städte Berlin, Hamburg und Bremen bilden aus freiem Willen einen Bund zum gemeinsamen Schutze und der Förderung des Handels. (2)Dieser Bund trägt den Namen „Bundesrepublik Deutschland“.

Art. 2 [Farben des Bundes]

(1) Die Farben des Bundes sind Schwarz-Rot-Gold. {(2) Bundeshauptstadt ist Berlin.{entfallen mit dem 5.1.2011]}

Art. 3 [Bundesgebiet und Geltungsbereich der Verfassung]

(1)Die souveränen Länder und freien Städte des Bundes, nachfolgend als Bundesländer bezeichnet, bilden das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (2)Andere souveräne Länder können durch Gesetz dem Bunde beitreten wenn es der Wunsch ihrer Bevölkerung ist. (3)Diese Verfassung hat einzig Gültigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Art. 4 [Staatsvolk]

Die Summe der auf dem Bundesgebiet beheimateten Völker bildet das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland.

Art. 5 [Staatsgewalt]

(1){Die Staatsgewalt der Bundesrepublik geht zum einen Teil vom Volke der Bundesrepublik, zum anderem von den Bundesländern aus. {geändert mit dem 22.02.2011}} (2)Im Bunde versammelt teilt sich diese Gewalt in eine gesetzgebende, eine gesetzausführende und eine gesetzauslegende Gewalt.


{Art. 6 [Rechtsstaatlichkeit]
(1)Jede durch eine Institution des Bundes vorgenommene Amtshandlung muss auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen. (2)Jedes vom Bunde erlassene Gesetz gilt in gleicher Weise für Jeden der sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhält. {hinzugefügt mit dem 12.02.2011}}

Art. 7 [Einzelermächtigung des Bundes]

(1)Die Bundesländer übertragen dem Bund durch explizite Nennung die Kompetenzen in denen er Recht erlassen kann. (2)Eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundes erfordert eine Verfassungsänderung. (3)Jedes ohne die nötige Kompetenz vom Bunde erlassene Gesetz ist nichtig. {Gesetzgebungskompetenzen des Bundes jetzt Art. 23}

Art. 8 [Steuern]

(1)Der Bund kann keine Steuern direkt vom Volke erheben. (2)Die Finanzierung der Aufgaben des Bundes erfolgt durch direkte Besteuerung der Bundesländer. (3)Jede erhobene Steuer erfordert die Zustimmung der Bundesländer und des Bundesvolkes. {(4) Steuern die der Bund von den Bundesländern erhebt, müssen von allen Bundesländern gleichermaßen, aber proportional zur Zahl der repräsentierten Bürger erhoben werden. {hinzugefügt mit dem 12.02.2011}}

Art. 9 [Völkerrecht] {ehemals Art.6}

Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gelten als bindende Bestandteile des deutschen Bundesrechts.

Kommentare

  1. Großes Argument von meiner Seite!!! Besonders die Präambel gefällt mir gut.

    Weglassen würde ich Artikel 2:
    - Die Farben der Bundesflagge könnte der Bundespräsident (falls es ihn nach deiner Verfassung nach geben wird) bestimmen.
    - Eine Bundeshauptstadt würde ich ebenfalls explizit nicht in der Verfassung verankern, da hierdurch eine bestimmte Stadt gegenüber den anderen Städten oder Gebieten bevorteilt wird (Mehr Tourismus etc.). Um solche Vorteile abzumildern gibt es in einigen Staaten "Hauptstadtdistrikte" (siehe USA). Diese Distrikte sind Bundesgebiet und gehören keinem Land an. Dieser Ansatz scheitert jedoch meiner Ansicht nach allein daran, dass nicht der Staat, sondern die Bewohner dieser Gebiete entscheiden sollten, ob sie unmittelbares Bundesgebiet oder ein Gliedstaat bilden möchten. Die beste Lösung nach meiner Meinung ist, dass es keine Bundeshauptstadt nach der Verfassung geben braucht, sondern dass die Institutionen flächendeckend im gesamten Gebiet des Bundes verteilt werden sollten, um so mögliche Vorteile (weniger Arbeitslosigkeit durch Beschäftigung vom Staat etc.) effektiv abmildern zu können. Auch das Kostenargument welches Befürworter einer Hauptstadt oft vorbringen(kurzer Dienstweg etc.), greift in einer digitalen Gesellschaft meiner Ansicht nach nicht mehr. Kommunikation kann hier elektronisch erfolgen, sodass aufwändige Dienstreisen auf ein Minimum zurückgefahren werden können. Zumal besitzt der Bund nach Artikel 8 nur einen begrenzten finanziell, politischen Spielraum. Zusätzliches Geld kann der Bund nur nach Zustimmung aller Bundesländer sowie des Bundesvolkes erreichen, sodass dies nur sehr begrenzt geschehen werden wird.

    Ich selbst habe im März letzten Jahres damit begonnen, eine Verfassung für Deutschland zu schreiben, bin aber immer noch nicht ganz fertig geworden ;).

    Ich würde mich außerordentlich über einen Gedankenaustausch und ggf. eine zukünftige Zusammenarbeit freuen.

    MfG
    Tobias Müller

    ps: Ich bin auch Mitglied der pdv ;)

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  2. Danke für die umfangreiche Antwort Tobias!

    Die Flagge sollte es schon geben, denn sie ist Symbol der Einigkeit des Deutschen Volkes. Insbesondere in den letzten Jahren hat sie zunehmend wieder an Bedeutung für das Volk gewonnen. Nur ein Volk das sich um sein Land sorgt, schaut auch seiner Regierung ständig auf die Finger und ist auch bereit freiwillig zu den Waffen zu greifen wenn es in Not ist. Schwarz-Rot-Gold wurde zuerst beim Hambacher Fest als Ausdruck des Kampfes der Bürgerlichen gegen die Unterdrückung durch die Fürsten geführt. Eine Flagge ist sehr viel mehr als ein Stück Stoff, sie ist ein Symbol. Und wenn du auf die Wiedervereinigung und die Fußballweltmeisterschaft schaust, siehst du das die Deutschen diesem Symbol wieder sehr viel Bedeutung beimessen.

    Was die Hauptstadt angeht bin ich auch hin und her- gerissen. Existieren sollte eine Hauptstadt auf jeden Fall, denn, abgesehen davon das es die Verwaltung vereinfacht und verbilligt, alle Institutionen an einem Ort zu bündeln, hat das ganze auch wieder einen symbolischen Wert. Tatsächlich halte ich nichts vom Hauptstadtdistrikt. Eine ganze Stadt vom Bund regieren zu lassen widerspricht jedem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Zudem lädt ein solcher Distrikt zu massiver Expansion des Staatsapparates ein.
    In Berlin stehen bereits fast alle Gebäude. Der Umzug aller noch in Bonn gelegenen Ministerien (sofern sie nicht Abwicklungskandidaten sind ;) ) nach Berlin sollte dann auch abgeschlossen werden. Der Vorteil den ich eher sehe ist, das Berlin Pachteinnahmen vom Bund verlangen können sollte für die Nutzung der Flächen.

    Einen Bundespräsidenten wird es wahrscheinlich nicht geben. Dafür wird der Bundeskanzler direkt gewählt werden.

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  3. Also, was die Festlegung der Hauptstadt angeht hast du mich überzeugt. Die feste Definition ist wohl kontraproduktiv, allerdings ist es auch nicht sehr zielführend die Ämter bewusst zu verteilen. Allerdings halte ich es für sinnvoll das nach der Entscheidung des Standortes der Verbleib im Sinne einer ungeschriebene Tradition quasi dauerhaft bleibt. Wenn, überspitzt gesagt, bei jedem Wechsel des zuständigen Ministers das Amt umziehen müsste, wäre das erst recht kontraproduktiv.

    Den Einfluss der Hauptstadt auf den Wettbewerbsföderalismus halte ich nichts desto trotz für eher unbedeutend. Immerhin geht es darum die selben Chancen für jedes Land zu schaffen. Trotzdem sind allerdings die Präferenzen, d.h. Rohstoffvorkommen, vorhandene Wirtschaftsstrukturen, Kapitalunterschiede in jedem Bundesland andere. Konsequenterweise müsste man dann die Ämter, als Wirtschaftsfaktoren, in die Bundesländer bewegen die wirtschaftlich besonders schwach sind.

    Der erste Teil wird, sobald ich dazu komme xD, noch ein wenig überarbeitet. Grundrechte wird es in Teil II geben, allerdings in Form von expliziten Legislaturverboten. So wie der 1ste Verfassungszusatz der US-Verfassung die Schaffung irgendeines Gesetzes zur Begrenzung der Meinugsfreiheit verbietet wir dann auch meine "Bill of Rights" aussehen. Wenn du Vorschläge hast was da alles rein könnte... immer her damit.

    Beste Grüße

    Ps: Ich habe deine Emailadresse aus Datenschutzrechtlichen Gründen mal vom Blog entfernt. Habe sie mir aber notiert und werde dich noch anschreiben. ;)

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  4. Ja an dem dauerhaften Verbleib einer Institution des Bundes an einem festen Ort sollte festgehalten werden. Denke es ist auch schwer den Bürgern vermittelbar (finanziell wie praktisch), wenn diese ständig den Sitz wechseln würden...

    Ich habe mich bei den Grundrechten und auch bei fast allen anderen Artikeln in meinem Verfassungsentwurf diversen Verfassungen oder Gesetzestexte anderer Staaten orientiert (unter anderem auch an der Verfassung der USA und den Bill of Rights ;)), weshalb ich dir hier wahrscheinlich durchaus weiterhelfen kann ;).

    Sobald du Interesse bekundest könnte ich dir meine jetzigen Entwürfe (2 Stück; 1. Originalentwurf und 1. Entwurf mit Kommentierung, Quellenangabe und Informationen bezüglich der einzelnen Artikeln) meiner Verfassung vorstellen/schicken. Eine Vorwarnung vorweg: Diese sind noch nicht fertig!!!

    Weitere Vorwarnung: Diese Verfassung ist konsequent nach dem Wettbewerbsföderalismus und Dezentralität aufgebaut. Beispiel: Selbst die Staatsformen der einzelnen Gliedstaaten ist nicht durch die Verfassung vorgeschrieben. Hierdurch soll gemäß dem "Entdeckungs-, Evolutions- und Wettbewerbsverfahren" ein wirklich realer Wettbewerb zwischen den Gliedstaaten ermöglicht werden. Dieser reale Wettbewerb wird aufgrund eines Artikels, welcher es erlaubt, dass eine bestimmte (von meiner Seite aus noch nicht definierte) Anzahl von Menschen jederzeit einen eigenständig Gliedstaat bilden können (Voraussetzung: Staatsgebiet, Staatsvolk und falls notwendig Staatsgewalt), erst wirklich funktionieren.
    Sollte deine Verfassung einen solchen Wettbewerbsföderalismus nicht zum Ziel haben, würde eine Zusammenarbeit höchstwahrscheinlich auf sehr enge Grenzen stoßen ;(. Daher schon hier einmal die Vorwarnung;)!

    MfG
    Tobias Müller

    ps: Vielen Dank für die Löschung meiner Mail hier im Kommentbereich, kann sie allerdings noch immer sehen (woran liegt dies? -an meiner IP bzw. das ich der Verfasser des Komments bin oder ist die Seite noch nicht aktualisiert?)

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  5. Noch eine Verständnisfrage zu Artikel 8
    In welcher Form sollen die Bundesländer diese Zahlungen/Steuern an den Bund leisten? Ähnlich wie bei der EU?

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  6. Vielen Dank für die rasche Antwort!!

    Bezüglich der Flagge des Bundes:
    Bin mittlerweile deiner Meinung.

    Zur Hauptstadt:
    Die Hauptstadt eines Staates ist zunächst neben dem politischen auch meist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum eines Staates. Allein diese Zentralität bezogen auf eine Stadt, stehend für einen gesamten Staat, findet bei mir Ablehnung.
    Ist die Frage der Hauptstadt in einer Verfassung nicht definiert, so ist es durchaus möglich, dass sich alle oder viele Institutionen bzw. Ministerien des Bundes an einem Ort/einer Stadt befinden.

    Ein mögliches Problem ist dabei die Festlegung der Hauptstadt. Legt mein eine Stadt einfach fest, würden sich andere ungerecht behandelt fühlen. Auf Nachfrage würden sich mit Sicherheit viele Städte als Hauptstadt bewerben. Wodurch wird festgelegt, welches dieser Städte die Hauptstadt werden soll? Bei einer Volksabstimmung, wird auch in solchen Fragen immer die Minderheit diskriminiert.

    Dass auch Länder ohne Hauptstädte und mit einer Dezentralen Bundesverwaltung erfolgreich sein können, beweist die Schweiz. Dabei wurde erst seit den 1990er Jahren begonnen, die Bundesbehörden zu Dezentralisierung und von Bern in andere Städte und Regionen verlegt, um die Nachteile der anderen Regionen und Städte gegenüber Bern zu minimieren.

    Ohnehin widerspricht eine Hauptstadt, in der viele Institutionen ihren Sitz haben, dem Grundprinzip des Wettbewerbsföderalismus, in welchem die einzelnen Staaten einen möglichst großen Entscheidungsspielraum haben und somit gegeneinander konkurrieren.
    Diese Konkurrenz wird aber unnötig zugunsten eines Staates oder einer Stadt eingeschränkt, sofern einer Hauptstadt bestimmte Privilegien per Verfassung zugestanden werden.
    Dass auch in deiner Verfassung die Bundesländer einen möglichst großen Entscheidungsspielraum einnehmen werden, kann man aus den Artikeln 7 & 8 entnehmen, welche ganz klar die Rechte des Bundes einschränken und somit den Ländern diese Entscheidungsspielräume gewährt.


    Andere Fragen:
    Sind bereits alle vorgesehenen Artikel (8) des ersten Teils veröffentlicht?
    In wie weit möchtest du Grundrechte in deine Verfassung einbauen?


    MfG
    Tobias Müller

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  7. Sehr gut, immer weiter! Zum verfeinern bleibt noch ausreichend Zeit.

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  8. Wenn die BRD Souverän wäre würde es im Grundgesetz nicht Artikel 120 & 139 geben. Das wichtigste Ziel ist die Umsetzung des Artikel 146 des GG. Nur dann hat das Deutsche Volk wieder eine freie Selbstbestimmung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, egal wie das unsere Politikmafia hindrehen will.

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  9. Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :

    „Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. „

    Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.

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  10. @Arthur

    Ich bin mir des außergewöhnlichen rechtlichen Status der BRD bewusst. Dieser ändert aber nichts am real politischen Tagesgeschäft. Fakt ist das der Bundestag alle vier Jahre mehr oder weniger gut (personalisiertes Verhältniswahlrecht) durch das Wahlvolk legitimiert wird. Fakt ist das ein Staat auf diesem Gebiet existiert. Fakt ist aber auch, wie Sie richtig anführen, das dieser Staat auf wackligen rechtlichen Füßen steht und dies entweder keinen in der politischen Klasse interessiert oder es ihnen nur allzu recht ist. Eine neue Verfassung schafft die rechtliche Grundlage um die völkerrechtliche Ungewissheit bzgl. des Status der BRD zu klären.

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