Direkt zum Hauptbereich

180° in 180 Worten - Ausgabe 4

Heute: Extreme Klauseln

Rechts beklagt man, nicht ganz zu Unrecht, das ein zu großer Teil der Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde rechter Hand an Verfassungsfeinde linker Hand geht. Links fordert man mehr Geld für den Kampf gegen irgendein Rechts der Mitte und verurteilt die Extremismusklausel als „Stasi-Methode“. „Etwa Treue zum Grundgesetz?!“ im Kampf für das Grundgesetz?

Ist es überhaupt die Aufgabe des Staates, die eine Meinung zu befördern, um die andere zu unterdrücken? Ist sie nicht viel mehr Leben, Freiheit und Eigentum zu schützen? Wenn eine Meinung direkt eines dieser Güter angreift, zum Beispiel durch Aufhetzen einer Menge, besteht das Recht zur Intervention, denn der Schutz der Güter des Einen, zum Beispiel der freien Meinung, darf nicht zum Schaden eines Anderen werden. Das der Staat aber Mittel zur Verfügung stellt welche dann genutzt werden die Rechtsgüter eines Bürgers einzuschränken ist nicht nur eine unverhältnismäßige Einschränkung der freien Rede sondern auch ein unglaublich gefährliches Werkzeug in der Hand einer Exekutive – Teile und heersche.

Wir brauchen einen Stopp aller Programme deren Ziel die Steuerung der öffentlichen Meinung ist und keinen „Kampf gegen Rechts“ und keine „Extremismusklausel“.

Kommentare

  1. Es war sehr schwierig diesmal alles in 180 Worte zu bekommen... Ich hoffe es ist trotzdem halbwegs klar geworden was ich sagen wollte...

    AntwortenLöschen
  2. Ja ist meiner Meinung nach sehr gut und verständlich geschrieben.

    Vielleicht kann man das Thema in einer weiteren Ausgabe nochmal näher unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit und das staatliche Eingreifen bei Straftaten (und nicht zur Meinungsbildung).

    Auch nett wäre die allgemein bekannte politische Einteilung von rechts - links inftrage zu stellen. Stattdessen bietet sich hier vielmehr die Einteilung zwischen freiheitlich (die Menschen regeln ihr Leben selbst) - totalitaristisch (der Staat greift in alle Lebensbereiche als Bestimmer der Menschen ein) an.

    Hierdruch würde m. M. nach auch die Unsinnigkeit der Extremismusklausel noch besser verdeutlicht werden können.

    Grüße
    Tobias Müller

    AntwortenLöschen
  3. Es ist recht schwierig die Unsinnigkeit des Rechts-Links-Schemas in 180 WOrte zu pressen und dann auch noch eine kurze einleitende Zusammenfassung der beiden Positionen zu geben und dann zu erklären warum beide Unsinn sind. Aber ich hoffe, das ich vom Lechts-Rinks-Schema ;) nicht viel halte ist im Text halbwegs rüber gekommen.

    Ps.: ALs nächstes kommt jetzt über das WE der zweite Teil Verfassung

    AntwortenLöschen
  4. Ja das Lechts-Rinks-Schema (geniales Wort:D) schwingt unschwellig im Text mit...

    Sehr schön, bin echt gespannt und freu mich schon. Prüfungsstress vorbei?

    Grüße
    Tobias Müller

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Was ist Freiheit? - Finale Version

Bevor auf die Anforderungen und die sich daraus stellenden Aufgaben einer Gesellschaft eingegangen werden kann, deren Priorität die Freiheit ist, muss eine Definition des Begriffes „Freiheit“ stattfinden. Seit den tragischen Ereignissen des 11. Septembers 2001 findet in der veröffentlichten Meinung eine Verdrehung des Freiheitsbegriffes statt. All dies geschieht um die teilweise weitgreifende Dimension der Einschränkung der Bürgerrechte vor dem Normalbürger zu verschleiern. Wichtige Grundannahmen des Rechtsstaates, wie die Unschuldsvermutung, werden aufgegeben und alle Bürger zu potentiellen Terroristen erklärt. All dies geschieht angeblich einzig zu unserem Schutz. Der Rechtsstaat wird zum präventiv handelnden Überwachungsstaat umgebaut, der jedermann als potentiell gefährlich und subversiv identifiziert. Dieser Vorgang ähnelt einem „Selbstmord aus Angst vor dem Tod“. Statt die Terroristen unseren Rechtsstaat, ihr angebliches Ziel, zerstören zu lassen, übernehmen wir das lieber selb...

Projekt: Verfassungskonvent

In einem plötzlichen Geistesblitz hatte ich die Idee einfach mal eine Verfassung für die Bundesrepublik zu erarbeiten. Gerne lade ich alle ein die einen Beitrag dazu leisten wollen oder einfach nur ihre Meinung dazu ablassen wollen. Soweit also jetzt den Teil I meiner Verfassung der Bundesrepublik Deutschland: " Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland Präambel Wir, das Deutsche Volk, verschieden geworden in den Jahrhunderten der Teilung, aber stark geworden in den Jahrzehnten der Einigkeit, stolz durch die Größe unserer Taten, aber bescheiden und demütig durch die unserer Fehler, erkennen als universelle Wahrheiten, dass alle Menschen mit dem gleichen unveräußerlichen Recht des uneingeschränkten Eigentums an ihrer Person begabt wurden, dass somit jeder Mensch frei ist mit seinem Leben zu verfahren wie es ihm dünkt, dass alles was er mit seiner Hände Arbeit schafft sein Eigentum sein soll und dass jede Gewalt gegen einen Menschen und sein Eigentum, Raub an dessen Eigentum und...

180° in 180 Worten - Ausgabe 19

Heute: Der Bock als Gärtner   Mehr als 15% der NPD-Parteispitzen arbeitet für den Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz der Bundesländer der BRD ist genau betrachtet eine sehr paradoxe Einrichtung. Seine Aufgabe ist es, Individuen und Gruppen ausfindig zu machen und zu beobachten welche sich wider die „verfassungsmäßige Ordnung“ betätigen. Unfraglich gibt es solche Personen auch, doch sind Verfassungen originär Schutzeinrichtungen des Bürgers gegen den Staat, de facto gegen die Regierung. Im Verlauf der Geschichte hat sich immer wieder bewahrheitet das Regierungen immer mehr Macht zu akkumulieren suchen und das gegen diese Entwicklungen Maßnahmen getroffen werden müssen. Faktisch ist die Regierung also der größte „Feind der verfassungsmäßigen Ordnung“. Nun ist der Verfassungsschutz als Einrichtung der Exekutive aber ein Teil besagter Regierung. Die Regierung als Wächter der Verfassungsordnung ist wie der Fuchs als Bewacher des Hühnerstalls. „Aber irgendwie müssen wird d...